Ausbildung zur Fachkraft für Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz

Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichtet jeden Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen des Schutzes der Beschäftigten zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit beeinflussen…

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz wird für den Arbeitgeber bzw. den Betreiber zur unlösbaren Aufgabe.
In unserem zweitägigem Seminar vermitteln wir Ihnen das notwendige Fachwissen und was bei einer solchen Beurteilung alles beachtet muß.

Folgende Punkte sind u.a. Inhalt der Schulung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Anforderungen der TRBS 400/800
  • Anwendung und Umsetzung der ASR A2.2
  • Aufbau und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111
  • Brandschutz aus Sicht der Versicherung
  • Praktische Übungen anhand von Beispielen
  • Checklisten für die praktische Anwendung

Welche Voraussetzungen sollte der Teilnehmer erfüllen?

  • Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten/ Brandschutzmanager
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Mitarbeiter Brandschutzfachfirma mit gehobener Ausbildung

Bei allen genannten Personenkreisen wird eine mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt!

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Ziel unserer Schulungen:

  • Gefahren besser einschätzen können
  • ein deutlich höheres Sicherheitsniveau und -verständnis haben

  • die Funktions- und Wirkungsweise von unterschiedlichen Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen kennen

  • Handlungsabläufe im Gefahrenfall sicher anwenden können

  • die Unternehmensexistenz sicherer aufstellen

  • bedeutsames Wissen zu Haftungsrisiken haben