Häufige Fragen unserer Kunden

  1. Wer ist verantwortlich für die Beurteilung von Gefährdungen?
  2. Was sind die Folgen, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt habe?
  3. Was kann passieren, wenn ich die Gefährdungsbeurteilung nicht angemessen durchgeführt habe?
  4. Kann ich die Verantwortung für die Erstellung an „Dritte“ übertragen?
  5. Womit soll ich anfangen?
  6. Kann jeder Brandschutzbeauftragte Gefährdungsbeurteilungen durchführen?
  7. Wie sehen die weiteren Schritte nach der Beurteilung aus?
  8. Wie gehe ich am besten vor?
  9. Welche Informationen benötige ich um Brand- und Explosionsgefährdungen beurteilen zu können?
  10. Können technische und organisatorische Maßnahmen kombiniert werden?
  11. Müssen auch baurechtliche Aspekte bei einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden?
  12. Wer darf Unterweisungen und Schulungen ausführen?
  13. Wie oft muß ich eine Gefährdungsbeurteilung aktualisieren?
  14. Kann ich von Vorgaben aus Arbeitsstättenregeln oder anderen Verordnungen abweichen?
  15. Welche Sicherheit gibt mir eine Gefährdungsbeurteilung?
  16. Verursacht eine Gefährdungsbeurteilung nur Kosten oder kann ich dadurch auch etwas einsparen?
  17. Gibt es Überprüfungen durch Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzbehörden?
  18. Wie setze ich die Gefährdungsbeurteilung am besten in der Praxis um?

Diese und anderen Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, im Rahmen unserer Tätigkeit als externe Brandschutzbeauftragte und in unserem Lehrgang Fachkraft für Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz.