Teilnahmebedingungen für Schulungen und Lehrgänge
1. Anmeldungen
Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Sofern Sie über einen Gutschein verfügen, der Sie zum kostenlosen oder ermäßigten Besuch einer Veranstaltung berechtigt, ist dieser zusammen mit der Anmeldung einzureichen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung. Bei Mehrtagesseminaren erhalten Sie von uns eine Hotel-Referenzliste naheliegender ansprechender Hotels. Hotelbuchungen bitten wir direkt vorzunehmen. Zusammen mit den Anmeldeunterlagen für die einzelnen Teilnehmer erhalten Sie die Seminarrechnung.
2. Anmeldefrist
Die Anmeldung sollte spätestens 15 Tage vor dem jeweiligen Seminartermin erfolgen. Sollte Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und nennen Ihnen ggf. einen Ausweichtermin. Bei Überbuchungen zählt die Reihenfolge der Anmeldungen.
3. Seminarkosten
Die Seminarkosten sind ohne Abzug bis spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn zu begleichen. Ohne einen entsprechenden Zahlungseingang ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Kosten beinhalten die Seminarunterlagen sowie ein Zertifikat nach bestandener Prüfung. Weiterhin enthalten sind Veranstaltungsgetränke und – bei Ganztagsseminaren – ein Mittagessen (außer bei Schulungen in Räumlichkeiten des Kunden, siehe *Rahmenbedingungen).
4. Absage und Änderung
Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl geplante Veranstaltungen abzusagen bzw. Sie auf Ausweichtermine zu verweisen, bei deren Inanspruchnahme keine Mehrkosten anfallen.
Müssen Veranstaltungen aus unvorhergesehenem Grund abgesagt werden, erfolgt eine umgehende telefonische Benachrichtigung. In diesem Fall besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Seminargebühr. Darüber hinaus können keine weitergehenden Ansprüche geltend gemacht werden.
5. Stornierungen
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Eingang der Rücktrittserklärung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr pauschal 25,00 €/Teilnehmer. Nach dieser Frist werden 50% der Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig. Eine Terminumbuchung oder die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis 15 Tage vor Beginn kostenlos möglich, danach fällt hierfür eine Gebühr von 25,00 €/Teilnehmer an. Bei Rücktritt ab 3 Tagen vor Schulungsbeginn sowie bei Nichterscheinen eines Teilnehmers sind die vollen Kosten zu entrichten.
6. Datenspeicherung
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Verarbeitung sowie die Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Lehrgangszwecke sowie der Zusendung späterer Informationen über Dienstleistungen des Veranstalters ein. Sollten während der Veranstaltung Fotos gemacht werden, ist der Teilnehmer mit der Veröffentlichung zu Informationszwecken einverstanden, wenn er nicht ausdrücklich dagegen widerspricht.
7. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Veranstalters beschränkt. Bei Nichterreichung des Lehrgangziels wird eine Haftung durch den Veranstalter ausgeschlossen.
Werden Schulungen beim Kunden vor Ort durchgeführt, ist dieser für die Sicherstellung der *Rahmenbedingungen verantwortlich.
8. Copyright
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
9. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Darüber hinaus gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche jederzeit unter www.mein-brandschutzprofi.de abgerufen werden können.
*Rahmenbedingungen für Schulungen beim Kunden vor Ort:
Der Kunde ist verantwortlich für
– die Sicherstellung der Versorgung mit Getränken und Speisen für die Teilnehmer
– die Bereitstellung geeigneter Schulungsräumlichkeiten mit mind. 15-20 Sitzplätzen sowie deren Ausstattung mit Beamer, Leinwand
– die zur Verfügung Stellung einer Freifläche von ca. 5 x 10 m auf demWerksgelände zur Durchführung praktischer Löschübungen
– die Einholung entsprechender Genehmigungen für offenes Feuer sowie der Informierung zuständiger Behörden/Feuerwehr
– die Beseitigung von Verunreinigungen durch Feuer, Löschmittelreste und deren gleichen, welche durch die praktischen Übungen entstanden sind
– die Benachrichtigung der unmittelbaren Nachbarschaft bezgl. Geräuschbelästigung bzw. eventueller Verunreinigungen durch Einsatz von Pulverlöschern