Arten von Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung
Zur Gefährdungsbeurteilung entsprechend der ASR A2.2 wird auf Basis der TRGS 800 für den zu betrachtenden Betriebsbereich festgestellt, inwieweit eine normale oder erhöhte Brandgefährdung vorliegt. Die notwendigen Maßnahmen aus der Feststellung der Brandgefährdung beziehen sich nicht auf einen einzelnen Arbeitsplatz oder ein einzelnes Arbeitsmittel, sondern ergänzen die Anforderungen aus dem Baurecht sowie die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung, z.B. hinsichtlich Evakuierung. Ebenso müssen alle Bedingungen der Arbeitsumgebung, Flucht- und Rettungswege oder mögliche Wechselwirkungen betrachtet werden.
Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung Brand
- Lage, Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze
- Auswahl, Einsatz, Zustand der Arbeitsmittel
- Lage von brandschutztechnischen oder baulichen Schutzeinrichtungen
- Arbeitsverfahren/Arbeitsstoffe
Tätigkeitsbezogene oder personenbezogene Gefährdungsbeurteilung Brand
Tätigkeiten sind nicht zwingend ortsgebunden. Deshalb müssen die Bedingungen der Arbeitsumgebung vor jedem neuen Arbeitsantritt neu ermittelt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Unter anderen sind hier die Auswahl, Qualifikation und Weiterbildung der ausführenden und überwachenden Personen sowie der Bereich der persönlichen Schutzausrüstung festzulegen.
Prozessorientierte Gefährdungsbeurteilung
Diese betrachtet insbesondere bei Verarbeitung von gefährlichen Arbeitsstoffen den gesamten Weg (Prozess) von der Auswahl des Stoffs über Transport, Lagerung, Verarbeitung, Auslieferung bis hin zur Wartung oder der Reinigung der Anlagen.
Gefährdungsbeurteilung für besondere Fälle
In der Regel gehen Gefährdungsbeurteilungen Brand und leider oft auch Brandschutzordnungen vom Normalfall oder Normalbetrieb aus. Sonderzustände verschärfen aber das Szenario und müssen daher zusätzlich berücksichtigt werden. Dies sind z.B.:
- Baustellen
- Versuche und Erprobungen
- Wartungszeiten, insbesondere von Brandschutzeinrichtungen
- Störfälle, Notfälle
- Schicht- und Urlaubszeiten
- jahreszeitenbedingte Ereignisse
- betriebsfremde Personen, Fremdfirmen oder Mitarbeiter mit Migrationshintergrund
- Firmenfeiern oder Versammlungen
- schutzbedürftige oder mobilitätseingeschränke Personen
Zusammenfassung
Die beschriebenen Arten der Gefährdungsbeurteilung Brand schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich in ihren Schwerpunkten.
Somit wird in der Regel die ganzheitliche Beurteilung nach der TRGS 800 ergänzt durch die genannten arbeitsplatz-, personen- oder tätigkeitsbezogenen Beurteilungen. Diese finden wiederum Eingang in die Brandschutzkonzepte des Betriebes.
Checklisten für Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz
unter anderen sollten für folgende Bereiche Checklisten zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen abgearbeitet werden:
- Brandschutzhelfer
- Alarmierung
- Feuerlöscheinrichtungen
- Explosionsschutz
- Brandschutzordnungen
- Blitzschutz
- Flucht- und Rettungswege
- Gebäuderäumung/Evakuierung
- brennbare und entzündliche Flüssigkeiten/Stoffe
- Feuerarbeiten
- Löschanlagen
- Entrauchung
- Notfallmanagement
- organisatorische Maßnahmen
Fazit
Checklisten sind grundlegende Arbeitshilfen und stellen einen wichtigen Bestandteil der Risikobewertung dar.